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Sitzung vom 11.10.2010


öffentlich:

TOP 1 - Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung und Benutzung von Sporteinrichtungen der Stadtverwaltung Neckarsulm

Das Thema steht nach der September-Sitzung zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des Ortschaftsrats. Ein Vertreter des städtischen Schul-, Kultur- und Sportamts erläutert zunächst das Regelungswerk, danach werden einzelne Punkte diskutiert. Als problematisch sieht es der Ortschaftsrat an, dass nicht grundsätzlich zwischen Sportplätzen einerseits und Hallen andererseits unterschieden wird. Dadurch werden Regelungen, die für die eine Einrichtung durchaus Sinn machen (wie das Spirituosenverbot in Sportstätten), dem Grunde nach auch für die anderen Einrichtungen übernommen, wo eine andere Handhabung möglich wäre.

Das Gremium macht mehrere Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung der Bestimmungen. Insbesondere ist dem Gremium wichtig, dass auch weiterhin die örtlichen Vereine und Einrichtungen einmal jährlich die Hüttberghalle kostenlos nutzen dürfen.

Zwischen dem Vertreter des Schul-, Kultur- und Sportamts und dem Ortschaftsrat besteht Einvernehmen, dass die neuen Regelungen praxisgerecht und unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten gehandhabt werden und im übrigen auch beabsichtigt ist, nach dem Sammeln der ersten Erfahrungen die Ordnung ggfs. zu überarbeiten und zu korrigieren.

Von Seiten des Schul- Sport- und Kulturamts wird in Aussicht gestellt, dass die Änderungsvorschläge, die sich auch noch in den weiteren Beratungen (Ortschaftsrat Obereisesheim, Verwaltungsausschuss) ergeben werden, berücksichtigt und in das Regelungswerk eingearbeitet werden.

Vor diesem Hintergrund stimmt das Gremium der Beschlussvorlage grundsätzlich einstimmig zu.


TOP 2 - Sonstiges

Jugendraum „Zelle 803“

Tanja Matter und Juliane Hiller haben die Ausbildung zu Jugendleiterinnen erfolgreich absolviert und während des Urlaubs von Herrn Hertner schon die Verantwortung für die Öffnung des Jugendraums übernommen. Künftig möchte die Gruppe auch sonntags von 14.00 – 18.00 Uhr den Raum nutzen. Über eine telefonische Rufbereitschaft wäre die Erreichbarkeit von Mitarbeitern des Kinder- und Jugendreferats in dieser Zeit sichergestellt.

Das Gremium ist mit dieser Erweiterung der Öffnungszeiten einverstanden.

nichtöffentlich:

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