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Info-Veranstaltung am 25. Mai in der Hüttberghalle


Stadt Neckarsulm führt gesplittete Abwassergebühr ein
Bebaute und befestigte Grundstücksflächen werden per Fragebogen erhoben

Die Abwassergebühren werden künftig auf einer neuen Grundlage berechnet und damit nach dem Verursacherprinzip gerechter aufgeteilt. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die bisher erhobene einheitliche Abwassergebühr für nicht mehr zulässig erklärt hat, muss auch die Stadt Neckarsulm das Gebührensplitting einführen. Rückwirkend zum 1. Januar 2010 werden zwei getrennte Gebühren erhoben: eine Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers, das zum Beispiel bei der Benutzung von Bad, Toilette und Waschmaschine anfällt, und eine Gebühr für die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation. Diese Abwasserarten waren bislang in einer einheitlichen Gebühr zusammengefasst. Der Anteil der Niederschlagswassergebühren wird künftig aus der einheitlichen Abwassergebühr herausgerechnet und nach der jeweiligen Größe der bebauten und befestigten Grundstücksflächen umgelegt. Die Neuregelung führt also nicht zu einer Gebührenerhöhung. Die Kosten werden vielmehr neu verteilt.

Um die Gebühren für das Niederschlagswasser richtig berechnen zu können, muss die Stadt die bebauten und befestigten Flächen aller an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke erfassen. Zu diesem Zweck verschickt die Stadt in den kommenden Tagen Erhebungsbögen an sämtliche Grundstückseigentümer beziehungsweise an alle zur Abwassergebühr veranlagten Bürger. In den Bögen sind bereits die jeweiligen Grundstücksflächen nach Art und Größe eingetragen. Die entsprechenden Daten hat die Stadt auf Grundlage amtlicher Flurkarten und mit Hilfe von Luftbildaufnahmen ermittelt. Die angeschriebenen Eigentümer werden gebeten, diese Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Zu klären ist vor allem, ob die im Fragebogen eingetragenen Befestigungsarten richtig festgestellt sind und die befestigten Flächen in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässern. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der jeweils vorhandenen Versiegelungsart und dem Grad der Wasserdurchlässigkeit. So werden Standard- und Kiesdächer mit einem höheren Abflussbeiwert bemessen als Gründächer. Nach dem gleichen Prinzip müssen für Asphalt- und Betonbeläge, fugenlose Beläge sowie Pflaster und Platten mit Fugenverguss höhere Gebühren bezahlt werden als für Flächen, die mit Kies, Schotter, Rasengitter, Ökopflaster oder mit Pflaster, Platten und Verbundsteinen mit durchlässigen Fugen befestigt sind. Für die Entwässerung mit Hilfe von Zisternen beziehungsweise Versickerungsanlagen ohne Überlauf in den Kanal werden keine Gebühren erhoben. Ob solche Anlagen genutzt werden, wird ebenfalls auf dem  Erhebungsbogen abgefragt. Insofern liegt es im eigenen Interesse der Grundstückseigentümer, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen. Nur wenn die Stadt über korrekte Daten verfügt, kann sie die Kosten für die Abwasserbeseitigung verursachergerecht umlegen. Daher bittet die Stadt alle betroffenen Bürger um Mithilfe. 

Bürgerinformationsbüro im Rathaus beantwortet Fragen
Die angeschriebenen Grundstückseigentümer werden gebeten, die Fragebögen bis spätestens 10. Juni auszufüllen und an die Stadtverwaltung zurückzusenden. Ein Rückantwortkuvert ist beigefügt. Außerdem enthält die städtische Infopost einen Lageplan mit den bereits ermittelten Grundstücksflächen und Erläuterungen zum Fragebogen. Die Abgabe ist möglich per Post, per Einwurf in den Rathaus-Briefkasten oder persönlich im Rathaus. Hierzu können sich betroffene Bürger an ein speziell eingerichtetes Bürgerinformationsbüro im Rathaus wenden. Es befindet sich im Mittelbau des Rathauses, 2. Stock, Zimmer B 2.4 und ist vom 30. Mai bis 10. Juni besetzt. Hier erhalten Bürger auch allgemeine Informationen zur geänderten Gebührenberechnung sowie Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens. Geöffnet ist das Bürgerinformationsbüro von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, und nachmittags außer Freitag von 13.30 bis 15.30 Uhr, mittwochs bis 17 Uhr. Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr beantwortet die Stadtverwaltung auch in einer Telefon-Hotline unter 07132/35-3232 oder per E-Mail: abwassergebuehr(at)neckarsulm.de. Zudem ist ein Informations-Flyer erschienen, der im Rathaus und in den Verwaltungsstellen der Stadtteile kostenlos zum Mitnehmen ausliegt. Informieren kann man sich auch auf der Homepage der Stadt im Internet unter www.neckarsulm.de.

Um die Bürger so umfassend wie möglich über die neue Gebührenaufteilung zu informieren, finden darüber hinaus Informationsveranstaltungen in der Kernstadt und den Stadtteilen statt. Hierzu lädt die Stadt alle interessierten Bürger herzlich ein. In den Veranstaltungen erfahren die Besucher alles Wissenswerte über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr, das Vorgehen bei der Erhebung der Daten und wie man den Erhebungsbogen richtig ausfüllt. Auch die Fragen der Bürger werden beantwortet. Inhalt und Ablauf der Informationsveranstaltungen sind jeweils gleich, so dass sich Interessierte einen beliebigen Termin aussuchen können. Die Informationsveranstaltungen finden an folgenden Terminen jeweils um 19 Uhr statt:

• Montag, 16.05.2011, Turn- und Festhalle Amorbach
• Mittwoch, 18.05.2011, Kultursaal Ballei
• Montag, 23.05.2011, Turn- und Festhalle Obereisesheim
• Mittwoch, 25.05.2011, Hüttberghalle Dahenfeld. 

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Letzte Änderung:

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