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Bodenrichtwerte für die Jahre 2013 und 2014


Von Johann Habla

Die Stadt Neckarsulm hat für die Stadt und die Stadtteile am 28.04.2015 die ermittelten Bodenrichtwerte für die Jahre 2013 und 2014 zum Stichtag 31.12.2014 bekanntgegeben.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Grundstücken und Immobilien herangezogen. Sie werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte unter Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlungen ermittelt. Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

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Letzte Änderung:

19.12.2023