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Bauhof konzentriert Winterdienst auf Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Strecken

Anlieger beachten bitte die allgemeine Räum- und Streupflicht

Die Stadt Neckarsulm senkt von diesem Jahr an den Standard beim Winterdienst. Künftig werden nur noch solche Strecken und Stellen geräumt, die verkehrswichtig oder im Winter gefährlich sind. Ziel dieser vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahme ist es, den städtischen Bauhof zu entlasten und Personalressourcen einzusparen. Darüber hinaus wird weniger Streusalz verbraucht und so die Umwelt geschont.

Der Bauhof konzentriert seinen Räum- und Streueinsatz im Winter künftig vorrangig auf Hauptverkehrsstraßen, Steilstrecken, gefährliche Kreuzungen, Buslinien sowie Zu- und Abfahrtswege zu Schulen und Kindertageseinrichtungen. Trotz dieser Einschränkungen beim Winterdienst erfüllt die Stadt diese Aufgabe immer noch deutlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus.

Auf der folgenden Lagekarte sind alle Strecken in Dahenfeld eingezeichnet, die weiterhin uneingeschränkt von der Stadt geräumt werden (Bestand). Die rot markierten Strecken werden vom städtischen Bauhof nicht mehr geräumt (Streichung). Unabhängig von dieser Neuregelung gilt weiterhin die allgemeine Räum- und Streupflicht für alle Straßenanlieger. Bei Schnee und Eisglätte sind die Eigentümer beziehungsweise die Besitzer, also zum Beispiel Mieter oder Pächter, verpflichtet, den Gehweg vor dem Grundstück so zu räumen, dass Fußgänger möglichst gefahrlos passieren können. Dabei ist der Gehweg auf einer Breite von mindestens 1,50 Meter frei zu räumen, damit ein Begegnungsverkehr möglich ist.

(Pressestelle Stadt Neckarsulm 07.10.2020)

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Letzte Änderung:

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