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Gemeinderat aktuell


Beschlüsse aus der Sitzung vom 27. Januar

Von Andreas Bracht

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat den Haushaltsplan 2011 beschlossen. Die Stadträte stimmten dem im November vergangenen Jahres eingebrachten Planentwurf einstimmig zu. Gleichzeitig genehmigten die Stadträte die Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Stadtwerke und Aquatoll.

Der Etat für das Jahr 2011 umfasst ein Gesamtvolumen von 163 Millionen Euro. Davon entfallen 133,2 Millionen Euro auf den Verwaltungshaushalt. Der Vermögenshaushalt erreicht ein Volumen von 29,8 Millionen Euro. Allein im Baubereich sind Investitionen von 21 Millionen Euro veranschlagt. Finanziert werden diese Ausgaben über eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 19 Millionen Euro. Zudem erwirtschaftet der Verwaltungshaushalt einen Überschuss von 3,5 Millionen Euro. Dieser Betrag fließt als Nettoinvestitionsrate an den Vermögenshaushalt und kann ebenfalls zur Finanzierung der Bauvorhaben eingesetzt werden. Damit kann die Stadt auch in diesem Haushaltsjahr alle Investitionen aus eigener Kraft finanzieren. Der Kernhaushalt bleibt weiterhin schuldenfrei.

Auf der Einnahmenseite erwartet die Stadt ein stabiles Gewerbesteueraufkommen von 75 Millionen Euro. Auch wenn diese Summe nicht erzielt werden sollte, bleibt die Stadt in jedem Fall voll handlungsfähig. Dank unerwartet und einmalig hoher Gewerbesteuereinnahmen von 121 Millionen Euro im vergangenen Jahr ist die Rücklage gut gefüllt und kann auch in den Folgejahren als Finanzierungsreserve herangezogen werden. Abzüglich der Mittel, die für künftige Umlagezahlungen benötigt werden, beträgt die frei verfügbare Investitionsreserve aktuell 46,6 Millionen Euro.

Bevor der Haushalt 2011 verabschiedet wurde, nahmen die Sprecher der einzelnen Fraktionen zum Planwerk Stellung. Die Haushaltsreden werden in einer Sonderausgabe des Neckarsulm-Journals in vollem Wortlaut abgedruckt und Anfang März an alle Neckarsulmer Haushalte verteilt.


Umnutzungen auf Dahenfelder Friedhof sichern Bedarfsangebot bis 2026

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat Nutzungsänderungen und Umgestaltungen auf dem Friedhof Dahenfeld beschlossen. Doppelt tiefe Bestattungen werden künftig auf dem gesamten Friedhofsgelände nicht mehr angeboten, weil die Bodenverhältnisse für diese Bestattungsart ungeeignet sind. Zudem werden neue Urnengräber geschaffen und erstmals auch Flächen für Kindergräber angelegt. Damit trägt die Stadt zum einen der sich wandelnden Bestattungskultur Rechnung. Zum anderen sichern die beschlossenen Maßnahmen das Bedarfsangebot an Grabstellen für die kommenden 15 Jahre.

Zu den Bodenverhältnissen liegt ein hydrogeologisches Gutachten vor, das von der Stadt in Auftrag gegeben wurde. Demnach ist die Grabsohle bei doppelt tiefer Belegung kaum wasser- und luftdurchlässig, so dass der Verwesungsprozess beeinträchtigt wird. Dies zwingt die Stadt dazu, diese Bestattungsart auf dem Friedhof Dahenfeld künftig ganz auszuschließen. Erdwahlgräber können nur noch als doppelt breite und einfach tiefe Gräber belegt werden.

Bei den Urnenbestattungen erwartet die städtische Friedhofsverwaltung auch in Dahenfeld eine steigende Nachfrage. Da es in diesem Bereich momentan kaum Kapazitäten gibt, werden zunächst im Feld VI im Westteil des Friedhofs sechs zusätzliche Urnengräber angelegt. Sie können je nach Bedarf als Wahl- oder Reihengräber vergeben werden. Um den langfristigen Bedarf abzudecken, soll das nördlich gelegene Feld A in ein Urnengrabfeld umgewandelt werden. Die Nutzungsrechte für die dort zurzeit belegten Erdwahlgräber laufen aus und können nicht verlängert werden. Neubestattungen finden in diesem Grabfeld nicht mehr statt. Ausgenommen sind Ehegattinnen und -gatten, deren Partner dort bereits beerdigt wurden. Als Reserve für weitere Urnengräber dient das Feld N am südlichen Friedhofsrand.

Daneben im neuen Feld M ist eine Reihe für neun Kindergräber vorgesehen. In den zurückliegenden Jahren ist in Dahenfeld zwar kein einziges Kind verstorben. In einem solchen Fall ist es aber besonders wichtig, dass die Eltern ihr Kind in der Nähe des Wohnortes bestatten können. Daher will die Stadt auch auf diesen Ernstfall vorbereitet sein.


Neckarsulmer Sportvereine erhalten mehr Geld für hauptamtliches Personal

Die Stadt Neckarsulm erhöht den Förderrahmen für die Bezuschussung von hauptamtlichem Verwaltungspersonal in größeren Sportvereinen um 20.000 auf 60.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte einer entsprechenden Änderung der Sportförderrichtlinien zu.

Seit 2008 gewährt die Stadt örtlichen Sportvereinen mit mehr als 600 Mitgliedern Personalkostenzuschüsse im Rahmen der kommunalen Sportförderung. Bezuschusst werden die durch sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Verwaltungspersonal entstehenden Aufwendungen, zum Beispiel für hauptamtliche Geschäftsführer, anteilig mit bis zu 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalkosten. Der maximale Gesamtförderbetrag war bislang auf 40.000 Euro pro Haushaltsjahr begrenzt. Der größte Sportverein, die Neckarsulmer Sport-Union  (NSU), hat jetzt einen Zuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 45.000 Euro im Jahr beantragt. Diese Summe entspricht der Hälfte der Personalkosten. Um den Zuschuss in dieser Höhe zu gewähren, muss die insgesamt verfügbare Fördersumme aufgestockt werden, weil auch die anderen förderungsberechtigten Sportvereine berücksichtigt werden müssen.

Die Gesamtfördermittel werden wie folgt verteilt: Neckarsulmer Sportvereine mit mehr als 600 Mitgliedern erhalten einen Grundförderbetrag von maximal 2500 Euro. Vereine mit mehr als 1000 Mitgliedern erhalten zusätzlich einen Pro-Kopf-Betrag. Dieser errechnet sich aus den nach Abzug der Grundförderung verbleibenden Gesamtfördermitteln dividiert durch die Anzahl der Köpfe, um die die 1000-Mitglieder-Marke überschritten wird.

Nach den geänderten Richtlinien und auf Grundlage der zuletzt gemeldeten Mitgliederzahlen ergibt sich daraus eine maximal mögliche Fördersumme von 46.552,69 Euro für die NSU. Ihr gehören derzeit 3274 Mitglieder an. Der VfL Obereisesheim mit 1307 Mitgliedern könnte in diesem Haushaltsjahr einen Personalkostenzuschuss von maximal 8447,31 Euro erhalten. Der Grundförderbetrag von 2500 Euro wird an den Sportclub Amorbach und den Sportclub Dahenfeld ausgezahlt, sofern diese Vereine Personalkosten in entsprechender Höhe nachweisen.

Bericht in der Neckarsulmer Stimme vom 04.02.2011

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Letzte Änderung:

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